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BGH, 07.07.1953 - 1 StR 195/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1953, 1440 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 07.07.1953 - 1 StR 195/53
Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, das Schwurgericht habe seine Aufklärungspflicht verletzt, ist die Rüge nicht ordnungsmässig begründet, da er nicht die Beweismittel angegeben hat, die das Schwurgericht zur weiteren Erforschung der Wahrheit hätte benutzen sollen (BGHSt 2, 168).
- BGH, 15.04.1986 - 1 StR 651/85
Begriff der Mordlust
Nach dem Senatsurteil vom 7. Juli 1953 (NJW 1953, 1440) handelt aus Mordlust, wer aus einer unnatürlichen Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens tötet. - BGH, 07.06.2017 - 4 ARs 22/16
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Tötungsabsicht als …
In diesem Fall nähert sich das subjektive Handlungsunrecht dem Mordmerkmal der Mordlust an (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Juli 1953 - 1 StR 195/53, NJW 1953, 1440 (Ls); Urteil vom 26. Februar 1986 - 3 StR 18/86). - BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86
Mordmerkmal des Handelns aus niedrigen Beweggründen - Verwertung von Umständen …
Da das Landgericht kein Motiv für das Handeln des Angeklagten klären konnte, kann auch kein Handeln aus Mordlust (BGH NJW 1953, 1440) in Betracht kommen, abgesehen davon, daß für diese Mordqualifikation ein bedingt vorsätzliches Handeln, wie hier vorliegend (vgl. UA S. 21, 21 a, 34), nicht genügt (BGH bei Dallinger MDR 1974, 547). - BGH, 11.12.1973 - 1 StR 517/73
Handeln aus niedrigen Beweggründen bei Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes …
Der Revision ist insoweit zuzugeben, daß zumindest die Annahme der "Mordlust" (UA S. 7) sich mit der Feststellung bedingten Vorsatzes nicht verträgt (vgl. BGH NJW 1953, 1440 = LM StGB § 211 Nr. 24, sowie BGH, Urteil vom 3. November 1970 - 1 StR 488/70). - BGH, 02.06.1955 - 4 StR 175/55
Rechtsmittel
Auf welcher seelischen Grundlage eine solche abartige Freude beruht, ist in diesem Zusammenhang unwesentlich (BGH NJW 1953, 1440 Nr. 22 = L-M Nr. 24 zu § 211 StGB).